Ihre JH Technikteam GmbH
Medizintechnik Höh
JH TECHNIKTEAM, einfach die bessere Alternative!
| AGB | Allgemeine Geschaeftsbedingungen
| Download PDF | AGB JH Technikteam GmbH1. Allgemeines
Die Auftragserteilung gilt als
Anerkennung der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen der
Firma JH Technikteam GmbH, Geschaeftsfuehrer Juergen
Hoeh, Nickelsweiher 11, 66914 Waldmohr, im folgenden JH
Technikteam GmbH, auch wenn der Kunde auf seine
Einkaufsbedingungen verweist. Die AGB sowie alle
Aenderungen sind im Internet abrufbar und koennen
ausgedruckt werden. Die JH Technikteam GmbH bietet seine
Waren und Dienstleistungen ausschliesslich aufgrund
dieser Geschaeftsbedingungen an. Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen von Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen
Geschaeftsbedingungen werden nur anerkannt, wenn diese
zuvor schriftlich zwischen dem Kunden und dem JH
Technikteam GmbH vereinbart wurden. Prinzipiell sind
unsere Angebote nicht rechtsverbindlich und freibleibend.
Preiszusagen, Vertragsabschluesse und sonstige
Vereinbarungen sind lediglich durch unsere schriftliche
Bestaetigung verbindlich.
1.1. Nebenabreden beduerfen der Schriftform.
Muendliche Nebenabreden beduerfen ebenso wie
nachtraegliche Vertragsenderungen der von beiden
Vertragsteilen unterfertigten Schriftform; dies gilt
auch fuer ein Abgehen von dieser Bestimmung. Muendliche
Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter
beduerfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestaetigung. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nur
befugt, Erklaerungen des Bestellers/Auftraggebers an uns
zu uebermitteln.
1.2. Beratungen und Auskuenfte
Beratungen und Auskuenfte erfolgen nach bestem Wissen
unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter
Ausschluss jeder Haftung. Sofern das
Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die
Haftungsbeschraenkungen nicht fuer die daraus
herruehrenden Ansprueche des Kaeufer/Auftraggeber auf
Haftung und Gefaehrdung, Koerperschaeden und private
Sachschaeden, es sei denn, das Gesetz laesst eine solche
Haftungsfreizeichnung ausdruecklich zu.
1.2. 1. Allgemeine Dienstleistungen
Auf Kundenwunsch erbringen wir technische
Dienstleistungen, Beratungs- und Serviceleistungen. Die
Beauftragung hierzu kann formlos erfolgen. In jedem Fall
akzeptiert der Kunde unsere allgemeinen
Geschaeftsbedingungen durch die Beauftragung. Soweit
nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen
wurden, sind die durch JH Technikteam GmbH erbrachten
Leistungen vom Kunden ohne Abschlaege zu vergueten.
1.3. Lieferung
Lieferungen erfolgen mit groeßter Beschleunigung nach
Maßgabe der Bestaende und Liefermoeglichkeiten.
Schadensersatzansprueche wegen verzoegerter Lieferung
werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlaessigkeit beruhen. Hoehere Gewalt befreit
JH Technikteam GmbH von der Verpflichtung zur Lieferung
und Leistung.
Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage geht die
Gefahr mit Auslieferung auf den Besteller ueber. Wir
versichern die Lieferungen gegen Transportschaden und
Verlust; diese muessen uns unter Beifuegung eines
Schadenprotokolls des Transportunternehmens sofort nach
Auslieferung gemeldet werden.
1.4. Ruecknahme oder Umtausch
Ruecknahme oder Umtausch fest verkaufter Ware kann nur
nach Absprache und mit erteilter Zustimmung erfolgen.
1.4.1 Dem Besteller steht kein gesetzliches
Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht
vertragsgemäß erbrachten Leistung zu, wenn wir die
Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Vorstehender
Passus gilt nicht, wenn sich aus besonderen
Vereinbarungen ein verschuldensunabhängiges
Rücktrittsrecht des Bestellers ergibt. Weiterhin gilt
der vorstehende Passus nicht bei einem Sachmangel der
Ware. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des
Kaufrechts, soweit in den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichts abweichendes geregelt ist.
1.4.2 Warenrücknahme und Umtausch sind nur mit
unserem schriftlich erklärten Einverständnis möglich.
Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich
falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich
bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird
grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 25 % des
Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme
bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist
ausgeschlossen.
1.4.3 Die Ware muss originalverpackt,
unbeschädigt sowie ohne Gebrauchsspuren sein. Die Kosten
für Umtausch und Rücknahme betragen 25 % vom
Nettowarenwert, mind. jedoch 25,00 EUR netto je Position
und sind vom Käufer zu tragen. Im Falle eines
Differenzbetrags zu unseren Lasten wird eine Gutschrift
zur Verrechnung erstellt.
1.4.4 Eine Reklamationsbearbeitung können wir nur
bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw.
Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der
Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt
der Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen an. Aus lizenzrechtlichen
Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software
grundsätzlich nicht möglich.
1.5. Geltungsbereich
Die Vertragsbedingungen der JH Technikteam GmbH gelten fuer alle Kaufvertraege,
Verbrauchsmaterialvertraege mit und ohne Vollservice,
Dienstleistungsvertraege, Servicevertraege,
Mietvertraege aller Art und Vertraege ueber die
Erbringung von Dienstleistungen, auch im Bereich von
Datenverarbeitungsanlagen. Bei Leasingvertraegen werden
die den Kaufvertrag betreffenden Regelungen auch mit dem
Leasinggeber vereinbart; soweit dem Kunden im
Leasingvertrag die Ansprueche des Leasinggebers
abgetreten werden (insbesondere
Gewaehrleistungsansprueche), gelten somit auch hierfuer
die nachstehenden Vertragsbedingungen. Damit wir Ihnen
kalkulierbare Preise anbieten koennen, muss unseren
Technikern eine kostenfreie und angemessene
Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden.
1.6. Ablehnung von Auftraegen
Die JH Technikteam GmbH ist berechtigt, Auftraege nach
sachgemaeßem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung muss
nicht begruendet werden.
1.7. Verschwiegenheit
Der Kunde darf die ihm im Zuge der Auftragserfuellung
uebergebenen Unterlagen und Informationen nur fuer die
Vertragszwecke verwenden. Er muss sie geheim halten und
darf sie nicht an Dritte weitergeben, auch nicht
unentgeltlich. Sofern Behoerden unter Berufung auf
gesetzliche Bestimmungen Informationen oder Unterlagen
verlangen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen,
hat der Kunde das JH Technikteam GmbH unverzueglich
davon zu verstaendigen, die Weisungen der JH Technikteam
GmbH einzuholen und entsprechend diesen Weisungen zu
handeln.
2. Preise, Lieferungen und
Leistungen
2.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen stets zu
den am Tage der Erfuellung gueltigen Bedingungen und
Preisen, zuzueglich der jeweils gueltigen Umsatzsteuer.
Bei Endverbrauchern verstehen sich die Endpreise inkl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Aufstellung oder Montage
Ist Aufstellung oder Montage vereinbart, werden die
Lieferungen durch unser Fachpersonal in Betrieb gesetzt
und uebergeben. Die Gefahr geht mit der uebergabe der
Lieferungen auf den Besteller ueber. Montagen erfolgen,
sobald die oertlichkeiten ein ungehindertes Arbeiten
zulassen. Etwa notwendige Geraete sowie Anschluesse fuer
Elektrowerkzeuge sowie Strom sind ohne Berechnung zu
stellen. Erbrachte Leistungen und Teilleistungen sowie
gelagertes Material sind seitens des Bestellers zu
schuetzen, da hierfuer keine Haftung uebernommen wird.
2.3. Projektabwicklung
Der Kunde benennt unverzueglich nach Vertragsabschluss
schriftlich einen Ansprechpartner, sofern er nicht
selber als solcher angenommen werden soll. Der Kunde ist
fuer die Koordination der beauftragten Unternehmer
verantwortlich. Mehraufwand der JH Technikteam GmbH durch Nichtbeachtung der Koordinationsbestimmungen wird
zusaetzlich verrechnet. Der Kunde hat die
Informationspflicht, das JH Technikteam GmbH rechtzeitig
auf allfaellige spezielle gesetzliche, behoerdliche
sowie andere Vorschriften und Bedingungen aufmerksam zu
machen, welche die Ausfuehrung, Lieferung, Montage oder
den Betrieb des Vertragsgegenstandes betreffen. Das JH
Technikteam GmbH behaelt sich vor, Teilauftraege an
geeignete Unterlieferanten zu vergeben.
2.4. Kostenvoranschlaege werden Verbrauchern
gegenueber unentgeltlich zu erstellt, außer der
Verbraucher wurde von vornherein darauf hingewiesen,
dass er fuer den Kostenvoranschlag Entgelt zu bezahlen
hat.
2.4.1 Kostenvoranschlaege sind entgeltlich, fuer
einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird
gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses
Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.
2.4.2 Saemtliche technische Unterlagen
einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben
geistiges Eigentum des Auftragnehmers und duerfen
anderweitig nicht verwendet werden.
2.4.3 Kostenvoranschlaege werden nur schriftlich
erteilt: die Erstellung eines Kostenvoranschlages
verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines
Auftrages auf Ausfuehrung von im Kostenvoranschlag
verzeichnete Leistung. Kostenvoranschlaege werden nur
schriftlich erteilt: die Erstellung eines
Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht
zur Annahme eines Auftrages auf Ausfuehrung von im
Kostenvoranschlag verzeichnete Leistung.
2.4.4 Sind Kostenvoranschlaege entgeltlich,
werden diese bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des
Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben.
Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise gelten
fuer den Tag, dessen Datum der Kostenvoranschlag traegt;
in ihm sind nur die Kosten der ausdruecklich
angefuehrten Leistungen beruecksichtigt. Saemtliche
technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des
Auftragnehmers.
2.5. Annahme von Lieferungen
Der Besteller darf die Annahme von Lieferungen wegen
unerheblicher Maengel nicht verweigern Der Besteller
wird uns Sachmaengel unverzueglich nach Feststellung
schriftlich anzeigen.
2.6. Lieferungen
Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des
Vertragspartners. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch
des Vertragspartners. Die zum Zeitpunkt des
Gefahruebergangs Sachmaengel aufweisen Lieferungen, die
zum Zeitpunkt des Gefahruebergangs Sachmaengel aufweisen,
werden wir innerhalb der bei uns ueblichen Arbeitszeit
nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand oder durch
einwandfreie Lieferungen ersetzen. Die Anlieferung und
Aufstellung von Geraeten erfolgt auf Kosten des Kunden.
Eingetretene Transportschaeden sind ebenso auch dem
Befoerderer unverzueglich anzuzeigen.
2.7. Nach Installationen
Nach Installationen erfolgt eine einmalige Einweisung in
die fachgerechte Handhabung der Geraete.
2.8. Sonstige
Wenn die Auslieferung, die Aufstellung oder Montage, die
Inbetriebsetzung oder die uebergabe aus vom Besteller zu
vertreten den Gruenden verzoegert wird oder der
Besteller aus sonstigen Gruenden in Annahmeverzug kommt,
so geht die Gefahr auf den Besteller ueber.
2.9. Nachbesserung
Schlaegt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl,
kann der Besteller nach seiner Wahl verlangen, dass der
Preis herabgesetzt oder der Vertrag rueckgaengig gemacht
wird.
2.10. Fristen
Wird der Versand aus Gruenden verzoegert, die das JH
Technikteam GmbH nicht zu vertreten hat, so endet die
Garantiezeit 12 Monate nach Versandbereitschaft. Die
Frist fuer die Verjaehrung der Sachmaengelansprueche
betraegt vom Tage des Gefahruebergang an gerechnet 12
Monate bei gewerblicher Nutzung, ansonsten gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt nicht bei Vorsatz,
grober Fahrlaessigkeit, bei Verletzung des Lebens, des
Koerpers oder der Gesundheit oder bei Anspruechen nach
dem Produkthaftungsgesetz, soweit das Gesetz gemaeß §438
Abs.1 Nr. 2 438 Verjaehrung der Maengelansprueche
(1) Die in 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprueche
verjaehren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund
dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann,
oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch
eingetragen ist, besteht,
2. in fuenf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer ueblichen
Verwendungsweise fuer ein Bauwerk verwendet worden ist
und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und
3. im uebrigen in zwei Jahren.
(2) Die Verjaehrung beginnt bei Grundstuecken mit der
uebergabe, im uebrigen mit der Ablieferung der Sache.
Bauwerke und Sachen fuer Bauwerke) oder 634a Abs. 1 Nr.
2 634a Verjaehrung der Maengelansprueche
(1) Die in 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprueche
verjaehren
1. vorbehaltlich der Nummer 2 in zwei Jahren bei einem
Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder
VerAenderung einer Sache oder in der Erbringung von
Planungs- oder ueberwachungsleistungen hierfuer besteht,
2. in fuenf Jahren bei einem Bauwerk und einem Werk,
dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder
ueberwachungsleistungen hierfuer besteht, und
3. im uebrigen in der regelmaeßigen Verjaehrungsfrist.
(2) Die Verjaehrung beginnt in den Faellen des Absatzes
1 Nr. 1 und 2 mit der Abnahme. (Baumaengel) BGB laengere
Fristen vorschreibt sowie, bei Vorsatz oder grober
Fahrlaessigkeit. Die gesetzlichen Regelungen ueber
Hemmung oder Neubeginn der Fristen bleiben unberuehrt.
2.11. Schadenersatzansprueche des Kunden
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhaeltnis, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Faellen des Vorsatzes, der
groben Fahrlaessigkeit, fuer Koerperschaeden, wegen der
uebernahme einer Garantie fuer das Vorhandensein einer
Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten gehaftet wird. Der Schadenersatz fuer
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlaessigkeit vorliegt oder fuer Koerperschaeden oder
wegen der uebernahme einer Garantie fuer das
Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Eine
Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Schadenersatzansprueche verjaehren mit Ablauf der fuer
Sachmaengelansprueche geltenden Verjaehrungsfrist. Alle
sonstigen Ansprueche des Bestellers, insbesondere solche
auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind
ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder
Vorsatz unsererseits vorliegt. In jedem Fall sind
Schadenersatzansprueche auf das zehnfache des
Antragswertes, hoechstens € 25.000,00 begrenzt.
2.12. Nichteinhaltung der Lieferfrist
Bei von uns verschuldeter Nichteinhaltung einer
vereinbarten Lieferfrist kann der Besteller, wann und
soweit er durch die Nichteinhaltung der Lieferfrist
einen Schaden erlitten hat eine Verzugsentschaedigung
fuer jede vollendete Woche der Verspaetung von 0,5 v. H.
bis zur Hoehe von im ganzen 3v. H. des Wertes desjenigen
Teiles der Lieferung verlangen, der wegen der
Verspaetung nicht genutzt werden kann.
Schadensersatzansprueche des Bestellers wegen
Verzoegerung der Lieferung sowie
Schadensersatzansprueche statt der Leistung, die ueber
die in Satz 1 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in
allen Faellen verzoegerter Lieferung auch nach Ablauf
einer von uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, der
gesetzlichen Bestimmungen nur zuruecktreten, soweit die
Verzoegerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.
2.13. Maengelruegen
Bei Maengelruegen duerfen Zahlungen des Bestellers in
einem Umfang zurueckgehalten werden, die in einem
angemessenen Verhaeltnis zu den aufgetretenen
Sachmaengeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur
zurueckhalten, wenn eine Maengelruege geltend gemacht
wird, ueber deren Berechtigung kein Zweifel bestehen
kann. Erfolgte die Maengelruege zu Unrecht, sind wir
berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom
Besteller ersetzt zu verlangen.
Unsere Gewaehrleistungs- und/oder Garantiepflicht ist
ausgeschlossen bei:
a) Schaeden und Verlusten, die durch Vertragsware oder
ihren Gebrauch entstehen, sowie Schaeden, die auf
Modifikation, etc. zurueckzufuehren sind;
b) unsachgemaeß durchgefuehrten Reparaturversuchen sowie
sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht
ermaechtigten Personen;
c) Schaeden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
d) Transportschaeden;
e) Schaeden durch den Einsatz ungeeigneter oder
minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder
Verbrauchsmaterialien;
f) Schaeden, die beim Kaeufer/Auftraggeber durch
natuerliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwaermung
der Raeume, sonstige Witterungs- und
Temperatureinfluesse entstanden sind;
g) Waren, fuer die handelsueblich keine Garantiepflicht
besteht (Verschleißteile wie z.B. Leuchtmittel,
Druckkoepfe u. Farbbaender);
h) Anspruechen wegen geringfuegiger Abweichungen in der
Ausfuehrung gegenueber den Katalogen, Werbematerialien,
Mustern etc.;
i) schlechte Instandhaltung der Ware durch den Kaeufer/Auftraggeber;
j) fuer Aufwendungen des Austausches von Bauelementen,
Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens
eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren
substantiellen Schaden;
k) fuer Kosten einer Aenderung der Berechnung,
Konstruktion, Materialspezifikation und oder des
Produktionsverfahrens aus aufgetretenen
Gewaehrleistungsverpflichtungen;
l) fuer Fehler die auf die Benutzung falscher oder
fehlerhafter Programmdaten oder Software
zurueckzufuehren sind (z.B. Betriebssysteme,
serienmaeßige und/oder individuell hergestellte
Programme).
m) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt, Aenderungen an den Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen
jegliche Gewaehrleistungsansprueche gegen den Verkaeufer.
n) Von der Gewaehrleistung ausgeschlossen sind Schaden,
die aufgrund von unsachgemaeßem Anschluss, Fehler in der
Installation, Brand, Blitzschlag, Diebstahl,
Leitungswasser, Sturm, Transport und normalem Verschleiß
entstehen.
o) Aufgebrochene Softwarepakete sind von einem Umtausch,
bzw. einer Ruecknahme ausgeschlossen.
Fuer Nachbesserungsarbeiten, Ersatzteile oder Austausch
haften wir im gleichen Umfang wie fuer die
urspruengliche Ware bis zum Ablauf von drei Monaten nach
Lieferung des Ersatzteils bzw. Ersatzgeraetes oder nach
Durchfuehrung der Nachbesserung, mindestens jedoch bis
zum Ablauf der urspruenglichen Gewaehrleistungsfrist
fuer den Lieferungsgegenstand. Fuer gebrauchte Geraete
ist jede Gewaehrleistung ausgeschlossen.
2.14. Maengelansprueche
bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der
vereinbarten Beschaffenheit, bei nicht reproduzierbaren
Softwarefehlern und bei natuerlicher Abnutzung. Sie
bestehen ferner nicht bei Schaeden, die nach dem
Gefahruebergang infolge fehlerhafter oder nachlaessiger
Behandlung, uebermaeßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, fehlerhafter bauseitiger Voraussetzungen
oder technischer Angaben des Bestellers, oder die
aufgrund besonderer aeußerer Einfluesse entstehen, die
nach dem Vertrag nicht voraus gesetzt sind. Werden vom
Besteller oder Dritten unsachgemaeß Aenderungen oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen fuer
diese und die daraus entstehenden Folgen eben falls
keine Maengelansprueche.
2.15. Sachmaengel gebrauchter Lieferungen
Sofern nicht anderes vereinbart ist, haftet die JH
Technikteam GmbH nicht fuer Sachmaengel gebrauchter
Lieferungen. Notwendige und gesetzlich beschriebene
Pruefungen sind seitens des Kunden zu beauftragen und
nach geltendem Recht auf eigene Kosten durchfuehren zu
lassen. Ist der Kunde nicht in der Lage diese
durchzufuehren kann er uns durch Bestellung in
gesonderter Form schriftlich zu beauftragen.
2.16. Weitergehende Ansprueche
Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprueche
des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprueche),
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhaeltnis und
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Weitergehende oder andere Ansprueche des Bestellers
wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
2.17. verschuldeter Unmoeglichkeit
Bei von uns verschuldeter Unmoeglichkeit ist der
Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Der
Schadensersatzanspruch beschraenkt sich auf 3v. H. des
Wertes desjenigen.
2.18. Installation
Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.
Der Kunde verschafft der JH Technikteam GmbH ohne
Wartezeit ungehinderten Zugang zu den Anlageteilen und
Raeumlichkeiten. Fuer das sichere Unterbringen von
Materialien, Apparaten und Werkzeugen sind der JH
Technikteam GmbH geeignete, verschließbare Raeume zur
Verfuegung zu stellen. Werden Elektro-Installationen
durch den Kunden bereitgestellt, muss eine einwandfreie,
gepruefte Installation mit bezeichneten Anschlusspunkten
vorliegen. Mehraufwendungen und Schaeden, die sich aus
fehlerhafter oder nicht den Spezifikationen
entsprechender Verkabelung ergeben, werden dem Kunden in
Rechnung gestellt. Fuer die Montage elektronischer
Bauteile gilt, dass in den Raeumen insbesondere keine
stauberzeugenden Bauarbeiten mehr waehrend und nach
deren Installation stattfinden.
2.18.0.1 Der Kunde ist ausdruecklich damit
einverstanden, daß die JH Technikteam GmbH bei der
Neuinstallation von Datenverarbeitungsanlagen oder
Teilen hiervon eine Dokumentation ueber alle
Spezifikationen, Einstellungen und aehnliches anfertigt
und bei sich aufbewahrt. Diese Dokumentation dient auch
der Klaerung der Frage, ob der Kunde bei Auftreten von
Maengeln selbst oder durch einen Dritten diese Maengel
zu beseitigen versucht hat. Im letzteren Fall ist die
Verantwortlichkeit der JH Technikteam GmbH ausgeschlossen.
2.18.0.2 Gelten fuer den Betrieb der Anlagen am
Installationsort der Geraete oder der stationaeren
Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der
Kunde rechtzeitig und ohne Mehraufwand fuer die JH
Technikteam GmbH die Voraussetzungen zur ungehinderten
Vertragserfuellung schaffen. Im Weiteren stellt er der
JH Technikteam GmbH fuer die Inbetriebsetzung der Anlage
allfaellig notwendige Hilfskraefte kostenlos zur
Verfuegung. Koennen die Arbeiten aus speziellen Gruenden
nur außerhalb der normalen Arbeitszeiten erfolgen, so
werden die entstehenden Mehrkosten gemaeß aktuellen
Ansaetzen der JH Technikteam GmbH verrechnet. Nach
erfolgter Installation und kompletter uebergabe an den
Kunden, hat der Eigentuemer fuer die regelmaeßige
sicherheitstechnische ueberpruefungen zu sorgen und die
durchgefuehrte Installation (u.a. Wasseranschluesse und
Ablaeufe, elektrische Anschluesse, Netzwerke) auf eigene
Kosten durch zugelassenes Fachpersonal Pruefen zu lassen.
2.18.0.3 Einbindung von Fremdsystemen
Unter Fremdsystemen sind alle Systeme zu verstehen, die
mit den Produkten der JH Technikteam GmbH Daten
austauschen. Bei der Einbindung von Fremdsystemen haftet
das JH Technikteam GmbH nicht fuer Leistungen und
Eigenschaften, die durch den Hersteller des Fremdsystems
zugesichert werden. Eventuell entstehende Kosten auf der
Seite des Fremdsystems sind nicht in den
Kostenabschaetzung und Angeboten der JH Technikteam GmbH enthalten, wenn sie nicht explizit angegeben werden. Das
JH Technikteam GmbH ist bemueht, auf derartige zu
erwartende Kosten, die ihr bekannt sind, hinzuweisen.
Eine Rechtsfolge aus der Nichtnennung auch bekannter
Kosten entsteht fuer die JH Technikteam GmbH keinesfalls.
Der Kunde ist fuer die Beschreibung und ueberpruefung
des Funktionsumfanges einer Fremdsystem-Einbindung
verantwortlich und ist verpflichtet, bei Abweichungen
von den Vorgaben rechtzeitig Einsprueche zu erheben.
Liefert der Kunde keine Beschreibung, so wird die JH
Technikteam GmbH das Subsystem nach eigenen
Anforderungen funktionell einbinden. Der Kunde hat aber
nachtraeglich kein Recht auf Nachbesserung.
2.18.1. Leistungsausfuehrung
Wir sind berechtigt, vor Beginn der Leistungsausfuehrung
Anzahlungen bis zu einem Drittel des Gesamtpreises zu
verlangen. Nach Maßgabe des Fortschritts der
Leistungsausfuehrung hat der Besteller ueber unsere
Aufforderungen entsprechende Teilzahlungen zu leisten.
Werden uns nach Vertragsabschluss unguenstige Umstaende
ueber die Zahlungsfaehigkeit des Bestellers oder dessen
wirtschaftliche Lage bekannt, sind wir berechtigt, auch
vor Leistungsausfuehrung vom Besteller Sicherstellung
fuer die Bezahlung des gesamten Preises zu verlangen.
2.18.2. Beschraenkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
2.18.2.1. Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass
in folgenden Faellen Gewaehrleistungs- und
Schadenersatzansprueche (ausgenommen bei grobem
Verschulden unsererseits) ausgeschlossen sind:
2.18.2.2.Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten
sind Schaeden an bereits vorhandenen Leitungen und
Geraeten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder
Materialfehler moeglich.
2.18.2.3. Bei zerruettetem und bindungslosem
Mauerwerk sind durch Stemmarbeiten Schaeden moeglich.
2.18.2.4. Ist der Verlauf von im Mauerwerk
verlegten Leitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon etc.)
nicht erkennbar, ist deren Beschaedigung durch
Stemmarbeiten nicht auszuschließen.
2.18.2.5. Verschleißteile haben nur die dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.
2.18.2.6. Bei behelfsmaeßigen Instandsetzungen,
die von uns ausdruecklich als solche bezeichnet werden,
ist nur mit einer sehr beschraenkten Haltbarkeit zu
rechnen.
2.18.2.7. Die erbrachte Leistung ebenso wie die
gelieferten Waren, Geraete und Anlagen bieten stets nur
jene Sicherheit, die auf Grund von
Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und
Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften ueber
Wartung und Handhabung von Geraeten und Anlagen -
insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebenen
ueberpruefungen - und auf Grund sonst gegebener Hinweise
einschließlich der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen
des Verwenders von diesem erwartet werden kann.
2.18.2.8. Der Kunde ist in jedem Fall
eigenverantwortlich fuer die regelmaeßigen
sicherheitstechnischen ueberpruefungen aller vom ihm
eingesetzten Elektrogeraete verpflichtet. Diese
Verpflichtung gilt auch fuer von uns im
Eigentuemerauftrag betreute Geraete, oder durch uns
gelieferten Leih- und Kaufgeraete. Durch uns
installierte und gelieferten Leih- und Kaufgeraete sind
nach der vollstaendigen Geraeteuebergabe an den
Eigentuemer entsprechend nach den geltenden gesetzlichen
Richtlinien Bestimmungen u.a. TRBS 2131, VDE BGV A3 (bisher
VBG4 bzw. BGV A2) fuer die regelmaeßige
sicherheitstechnische ueberpruefungen durch gesonderte
Auftragsvergabe durch zugelassenes Fachpersonal zu
Pruefen. Seit dem 1.4.1979 ist die Wiederholungspruefung
aller von Kunde eingesetzten Elektrogeraete nach BGV A3
(bisher VBG4 bzw. BGV A2) Pflicht und bei
Nichteinhaltung mit Bußgeld bis 10.000 Euro belegt! Im
Schadenfall muss der Eigentuemer den einwandfreien
Zustand der Elektroanlagen und Geraete nach VDE dem
Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen,
ansonsten schließen die Berufsgenossenschaften eine
Haftung aus, wenn Personen durch ein ungeprueftes Geraet
dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
2.19. Preise
Saemtliche Angebote, Preislisten und sonstige
Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die
Preise richten sich nach der jeweils gueltigen
Preisliste, die jederzeit geaendert werden kann. Sie
verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der
zum Lieferzeitpunkt gueltigen MwSt.*, zzgl. Kosten der
Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und
sonstiger Nebenkosten. Saemtliche Preise gelten
zuzueglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich
gueltigen Hoehe. Rechnungen sind sofort nach Erhalt
netto ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung
kein anderes Zahlungsdatum vermerkt ist. Die Preise fuer
Roentgenverbrauchsmaterialien und Zubehoer sind
Schwankungen unterworfen, die wir weder voraussagen noch
beeinflussen koennen. Daher sind kurzfristige
Aenderungen der Konditionen vorbehalten. Damit wir Ihnen
kalkulierbare Preise anbieten koennen, muss unseren
Technikern eine kostenfreie und angemessene
Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden. Offensichtliche
Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur
Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
Solange der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug ist,
kann das JH Technikteam GmbH jegliche Garantieleistungen
verweigern. Es erfolgt kein Unterbruch der Garantiefrist.
2.20. Sonderauftraege
ueber nicht gelistete Ware beduerfen hinsichtlich
Mindestmenge, Konfektionierung, Preis und Lieferzeit der
gesonderten Vereinbarung. Die Annahme des Auftrages wird
schriftlich bestaetigt.
2.21. Fuer Mietvertraege gelten folgende
Bestimmungen ueber die Sachmaengel und die
Erhaltungspflichten:
2.21.1. Der Vermieter garantiert
dass die vermietete Sache zum Zeitpunkt der uebergabe an
den Mieter sich in einem zu dem vertragsgemaeßen
Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Sollte dies nicht
der Fall sein, gelten die vereinbarten Bestimmungen fuer
Sachmaengel bei Kaufvertraegen entsprechend. Waehrend
der Mietzeit ist es Sache des Mieters, die Mietsache in
vertragsgemaeßem Zustand zu erhalten. Hierfuer wird
folgendes vereinbart
2.21.2. Der Kunde ist verpflichtet das von ihm
gemietete Geraet waehrend der Mietzeit auf seine Kosten
entsprechend den vom Hersteller vorgegebenen
Wartungsintervallen zu warten und notwendige Reparaturen
durchfuehren zu lassen, und zwar fachgerecht.
2.21.3. Erfolgen Wartung und Reparatur nicht
durch den Vermieter, haftet der Kunde fuer alle Schaeden,
die durch nicht fachgerechte Wartung und Reparatur an
dem Geraet entstehen. Der Kunde haftet auch fuer die
Schaeden, die durch Verwendung von Verbrauchsmaterial
entstehen, welches nicht vom Hersteller des Geraetes
freigegeben ist.
2.21.4. Bei Beendigung von Mietvertraegen
ist der Kunde verpflichtet, das gemietete Geraet auf
seine Kosten von der JH Technikteam GmbH abholen zu
lassen, es sei denn, die Vertragsbeendigung beruht auf
einer Pflichtverletzung der JH Technikteam GmbH .
2.22. KonstruktionsAenderungen
Aus KonstruktionsAenderungen des Herstellers, die
waehrend der Lieferzeit eintreten, stehen dem Kunden
keine Rechte zu, sofern nicht wesentliche
Funktionsmerkmale ersatzlos wegfallen.
2.23. Haftung bei Arbeitnehmerverleih
2.23.1. Bei Arbeitnehmerverleih koennen wir nur
fuer die Auswahl einstehen, dass unsere Mitarbeiter fuer
den vorgesehenen Einsatz grundsaetzlich geeignet sind
und ihre Leistungen entsprechend den gestellten
Anforderungen erbringen koennen. Eine weitergehende
Haftung besteht nicht. Reklamationen ueber die Eignung
eines Mitarbeiters sind am Tage der Feststellung,
spaetestens binnen einer Woche nach der Entstehung des
die Reklamation begruendeten Umstandes bei uns geltend
zu machen. Verspaetete Reklamationen geben dem Kunden
keinerlei Ansprueche. Bei rechtzeitiger begruendeter
Reklamation stellen wir unserem Kunden einen anderen
geeigneten Mitarbeiter zur Verfuegung, sofern vorhanden.
Weitergehende Ansprueche sind ausgeschlossen.
2.23.2. Schaeden
Wir haften nicht fuer Schaeden, die unsere Mitarbeiter
an Gegenstaenden verursachen, an oder mit denen sie
arbeiten, ebenso wenig fuer sonstige fahrlaessige oder
vorsaetzliche Schadenszufuegungen durch unsere
Mitarbeiter. Sofern Sachen oder Personen durch unsere
Mitarbeiter waehrend Ihrer Taetigkeit fuer den Kunden zu
Schaden kommen, hat der Kunde uns von einer
Inanspruchnahme durch Dritte frei zustellen. Das JH
Technikteam GmbH haftet insbesondere auch nicht fuer
Folgeschaeden wie z.B. :
- Polizei, Feuerwehr- und Alarmempfaenger-Einsaetze
- Die vom Kunden zu veranlassenden Sicherheitsmaßnahmen,
insbesondere bei teilweiser oder vollstaendiger
Außerbetriebsetzung der Anlage, auch infolge
Instandstellungsarbeiten.
- Direkte oder indirekte Folgen von Fehlalarmen
- Fehlausloesungen von Loeschanlagen (Loeschmittelersatz
und Folgeschaeden)
- Den Einsatz von Bewachungspersonal
- Kostenersatz aufgrund von Mehraufwendungen des
Anlagebetreibers oder Dritter
- Entgangener Gewinn
- Beeintraechtigung der Funktionen der Anlage infolge
baulicher VerAenderungen
- Schaeden infolge eines Datenverlustes; der Kunde ist
zustaendig fuer die Datenarchivierung
2.23.3. Arbeitszeiten
Die Beseitigung der Stoerungen, die zwischen den
Wartungen an dem Geraet auftreten, wird werktags (Montag
- Freitag) innerhalb der normalen Arbeitszeiten von
8.00-17.00 Uhr durchgefuehrt. Wenn eine
Stoerungsbeseitigung außerhalb der vorgenannten
Arbeitszeit gewuenscht wird, so ist dieses abhaengig von
der Verfuegbarkeit des Servicetechnikers der JH
Technikteam GmbH . Hierdurch entstehende Mehrkosten
werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt
2.24. Virenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass auch die Installation und
Verwendung von Virenschutzprogrammen keine absolute
Sicherheit vor Viren gewaehrt, da staendig neue oder
weiterentwickelte Viren Verbreitung finden. Aus diesem
Grunde werden auch die Virenschutzprogramme staendig
weiterentwickelt. Der Kunde ist allein dafuer
verantwortlich, dass er sich die notwendigen Updates
fuer Virenschutzprogramme besorgt und installiert oder
besorgen und installieren laesst. Die JH Technikteam
GmbH uebernimmt keinerlei Gewaehr dafuer, dass die
Virenschutzprogramme des Kunden sich immer auf dem
neuesten Stand befinden und dass sich in der EDV des
Kunden trotz Installation von Virenschutzprogrammen
Viren einschleichen.
2.25. Voraussetzungen
Der Kunde werden der JH Technikteam GmbH alle vom
Hersteller gelieferten Diagnosetools und Unterlagen
kostenlos fuer Servicezwecke zur Verfuegung stellen. Der
Kunde ist verpflichtet, bevor er Serviceleistungen von
der JH Technikteam GmbH anfordert, alle
Fehlererkennungsverfahren, ueber die er von der JH
Technikteam GmbH geschult wurde, auszufuehren und der JH
Technikteam GmbH die Ergebnisse mitzuteilen. Der Kunde
stellt auf seine Kosten die fuer die Serviceleistungen
der JH Technikteam GmbH erforderlichen technischen
Einrichtungen (z.B. Telefon- und uebertragungsleitungen)
zur Verfuegung. Werden nach ordnungsgemaeßer und
funktionsgerechter Verknuepfung der Vertragsgegenstaende
an die EDV-Anlage des Kunden Aenderungen in dieser
EDV-Anlage vorgenommen, die nicht vorher mit der JH
Technikteam GmbH abgestimmt wurden, entfaellt jede
Verantwortlichkeit der JH Technikteam GmbH fuer
Funktionsstoerungen an den Vertragsgegenstaenden, die
sich aufgrund dieser Aenderung ergeben.
2.26. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts
3. Servicevertraege
3.1. Vollservicevertraege
3.1.0. Gegenstand des Vertrages
ist bei Vollservice-Vertraegen: Der Vollservicevertrag
umfasst die nach den Angaben des Herstellers in
bestimmten Abstaenden durchzufuehrende Wartung des
Geraetes, die Beseitigung von Stoerungen, die zwischen
den regelmaeßigen Wartungen auftreten, sowie den
erforderlichen Austausch von Ersatzteilen
3.1.1. Vor uebernahme von Vollservice-Vertraegen
insbesondere bei Geraeten mit Laser, muss abgeklaert
werden, dass diese Geraetschaften mindestens 70% der
Laserpower verfuegen. Dies wird bei der ersten Wartung/Geraetestoerung,
bzw. im Vorfeld bei Vertragsabschluss aufgenommen und
Dokumentiert. Verschleißteile und Reinigungsmittel sind
nicht im Vollservicevertrag enthalten und werden
gesondert berechnet.
3.1.2. Mit dem Servicepreis werden die Kosten
fuer die Arbeitszeit, An- und Abfahrtszeit, km-Geld und
die Kosten der Ersatzteile abgegolten.
3.1.3. Zustand
Befindet sich das Geraet bei Vertragsabschluss nicht in
einwandfreiem Zustand, sind die Kosten fuer die erste
Instandsetzung vom Kunden zusaetzlich zu tragen. Der
Kunde ist verpflichtet, entsprechend den vom Hersteller
angegebenen Wartungsintervallen des Geraetes rechtzeitig
eine Wartung zu bestellen. Mit dem Servicepreis sind
folgende Leistungen nicht abgegolten:
3.1.3.1. Instandsetzungsarbeiten die auf
unsachgemaeße Behandlung, Verwendung von ungeeigneten
fremden Materialien und Ersatzteilen, Eingriffe anderer
Personen als den von der JH Technikteam GmbH beauftragten Techniker in das Geraet, sowie auf hoehere
Gewalt zurueckzufuehren sind.
3.1.3.2. Umbauten sowie Montage/Lieferung von
Zusatzaggregaten/ Zubehoer.
3.1.3.3. Arbeiten die durch Aenderungen des
Stromversorgungsnetzes oder sonstige aeußere
Einwirkungen erforderlich werden.
3.1.4. Aenderung
Bei Aenderung der Entfernung vom Geraetestandort zum
Servicestuetzpunkt der JH Technikteam GmbH wird der
Servicepreis ueberprueft; gegebenenfalls ist er an die
geaenderten Fahrtkosten der JH Technikteam GmbH anzupassen. Eine Aenderung der Entfernung um mehr als 30
km bedarf der vorherigen Zustimmung der JH Technikteam
GmbH , die diese verweigern kann, wenn die
Vertragsgegenstaende hierdurch außerhalb des normalen
Einzugsgebietes der JH Technikteam GmbH verbraucht
werden. Im letzteren Fall ist das JH Technikteam GmbH zu
einer außerordentlichen Kuendigung des Vertrages
berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche
Ansprueche gegen das JH Technikteam GmbH zustehen.
3.1.5. Bei Arbeiten die nicht in den Raeumen des
Kunden durchgefuehrt werden koennen und bei
Grundueberholungen uebernimmt die JH Technikteam GmbH
den Abbau, den Abtransport und den Wiederaufbau des
Geraetes innerhalb der normalen Arbeitszeit. Die dadurch
entstehenden Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des
Kunden.
3.1.6. Die Entsorgung der in den Geraeten
befindlichen Verbrauchsmaterialien, Ersatz und
Verschleißteile ist vom Vertrag nicht mit umfasst.
Wuenscht der Kunde eine Entsorgung dieser Teile durch
die JH Technikteam GmbH , so wird dies nach der jeweils
gueltigen Preisliste der JH Technikteam GmbH von diesen
dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.1.7. Haftung fuer Datenverlust
Die JH Technikteam GmbH uebernimmt keinerlei Haftung
fuer Datenverluste, die durch ihre Taetigkeiten
entstehen, es sei denn, auf Seiten der JH Technikteam
GmbH lagen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vor. Eine
Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit
dieser Regelung nicht verbunden.
3.1.8. Der Kunde ist verpflichtet die zu
betreuenden Geraete der JH Technikteam GmbH unverzueglich fuer die Durchfuehrung der Servicearbeiten
zur Verfuegung zu stellen. Unangemessene Wartezeiten und
Besuche der Techniker der JH Technikteam GmbH , die infolge der Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu
wiederholen sind, werden gesondert berechnet.
3.1.9. Dienstleistungsvertraege
3.1.9.0. Gegenstand des Vertrages
ist bei Dienstleistungsvertraegen: Der
Dienstleistungsservicevertrag umfasst die nach den
Angaben des Herstellers in bestimmten Abstaenden
durchzufuehrende kostenpflichtige Wartung des Geraetes,
die Beseitigung von Stoerungen, die zwischen den
regelmaeßigen Wartungen auftreten, sowie den
kostenpflichtige erforderlichen Austausch von
Ersatzteilen
3.1.9.1. Alle im Zusammenhang mit den
Probelaeufen bei Reparaturen und Wartungen entstehenden
Testkopien/Testdrucke gehen zu Lasten des Kunden.
3.1.9.2. Haftung fuer Datenverlust
Die JH Technikteam GmbH uebernimmt keinerlei Haftung
fuer Datenverluste, die durch ihre Taetigkeiten
entstehen, es sei denn, auf Seiten der JH Technikteam
GmbH lagen Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit vor. Eine
Aenderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit
dieser Regelung nicht verbunden.
3.1.9.3. Der Kunde ist verpflichtet die zu
betreuenden Geraete der JH Technikteam GmbH unverzueglich fuer die Durchfuehrung der Servicearbeiten
zur Verfuegung zu stellen. Unangemessene Wartezeiten und
Besuche der Techniker der JH Technikteam GmbH , die infolge der Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu
wiederholen sind, werden gesondert berechnet. Damit wir
Ihnen einen kostenguenstigen Vertrag anbieten koennen,
muss unseren Technikern eine kostenfreie und angemessene
Parkmoeglichkeit eingeraeumt werden.
4. Verpackung und Versand
4.1. Alle Preise zuzueglich die Kosten fuer
Verpackung und Versand. Die JH Technikteam GmbH behaelt
sich vor, in bestimmten Faellen Lieferungen und
Leistungen nur gegen Vorauskasse, Barzahlung oder per
Nachnahmeversand durchzufuehren.
4.2. Bei Ersatzteilsendungen werden die Verpackungs-
und Versandkosten gesondert berechnet.
4.3. Lieferort
Geraete werden zum Aufstellort kostenpflichtig geliefert
4.4. Liefergefahr
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr
geht auf den Kaeufer ueber, sobald die Ware die
Raeumlichkeiten des Verkaeufers verlaesst. Wird der
Versand ohne Verschulden des Verkaeufers verzoegert oder
voellig unmoeglich gemacht, geht die Gefahr mit der
Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den
Kaeufer ueber.
5. Verpackungsverwertung und
Verpackungsentsorgung
5.1. Beschaffenheit Art und Umfang der
Verpackungen ist zur Erreichung der
abfallwirtschaftlichen Ziele der Verordnung ueber die
Vermeidung von Verpackungsabfaellen (Verpackungsordnung)
zweckbestimmt.
5.2. Der Kunde ist berechtigt Verkaufsverpackungen
restentleert, im Fall von fluessigen Chemikalien
gespuelt sowie nach Materialarten vorsortiert, den
Sammelstellen oder bei Lizenz der Verpackungen von DSD,
den hierfuer bestimmten jeweiligen Wertstoffbehaeltern
zuzufuehren. Verkaufsverpackungen mit dem Gefahrensymbol
"giftig" sind auch nach Restentleerung als
ueberwachungsbeduerftiger Abfall vom Kunden selbst zu
entsorgen.
5.3 Eine Ruecknahme der Verkaufsverpackung ist bis
auf im Einzelnen zu vereinbarende Einzelfaelle nicht
moeglich.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von der JH Technikteam GmbH gelieferten Waren
bleiben bis zur voelligen Bezahlung saemtlicher
bestehenden und noch entstehenden Forderungen Eigentum
von der JH Technikteam GmbH . Sie duerfen solange nur im
ordentlichen Geschaeftsgang veraeußert und verarbeitet,
nicht aber verpfaendet oder zur Sicherung uebereignet
werden.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Warenrechnungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit nichts anderes
vereinbart ist.
7.2. Verrechnung
Werden Forderungen mit Gutschriften verrechnet, so wird
Skonto nur auf den danach zu zahlenden Betrag gewaehrt.
7.3. Schecks gelten erst nach ihrer Einloesung/Gutschrift
als Zahlung.
7.4. Zahlungsverpflichtung
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach oder wird die Erfuellung oder Sicherung unserer
Forderungen durch Verletzung der genannten Pflichten
oder in sonstiger Weise, z. B. durch Pfaendungen von
dritter Seite oder ein Insolvenzverfahren des Kunden
gefaehrdet, so ist die JH Technikteam GmbH berechtigt,
gelieferte Waren auch ohne vorherige Nachfristsetzung
oder Ruecktrittserklaerung zurueck zuholen. Vorher ist
Verpfaendung, Sicherungsuebereignung und
Weiterveraeußerung untersagt. Etwaige Kosten von
Interventionen traegt der Besteller.
7.5. Bei Zahlungsverzug
berechnet die JH Technikteam GmbH Zinsen in Hoehe von 8
% ueber dem Basiszinssatz (Euribor). Ist der Abnehmer
Kaufmann, berechnet die JH Technikteam GmbH diesen
Zinssatz ab ueberschreitung der Zahlungsfrist.
7.5 1. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir
berechtigt, den gesamten Preis und saemtliche weitere
Forderungen des Bestellers - auch aus anderen
Forderungen - sofort faellig zu stellen.
7.5.2. Kommt der Besteller seiner Zahlungspflicht
nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer
sonstigen Rechte, die in unserem Eigentumsvorbehalt
stehenden Anlagen, Waren, Geraete und dgl.
zurueckzunehmen, ohne dass dies ein Ruecktritt vom
Vertrag gleichzusetzen ist.
7.5.3. Alle zum Zweck der entsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- Inkasso-, Erhebungs-
und Auskunftskosten im Falle von Zahlungsverzug,
insbesondere auch Mahn- Inkasso-, und Gerichtsspesen
eines von uns beigezogenen Anwaltes sind zu ersetzen.
8. Beanstandungen
Gewaehrleistung und Haftung
8.1. Fehlende Waren sind spaetestens innerhalb
von 7 Tagen ab Zugang der Sendung unter Einsendung des
Lieferscheins zu reklamieren.
8.2. Maengelruegen muessen unverzueglich erfolgen.
Hierbei ist die Emulsions-, Fabrikations- oder
Chargen-Nummer anzugeben und die beanstandete Ware, ggf.
auch unverarbeitetes Material der gleichen Packung, nach
Absprache mit der JH Technikteam GmbH zurueckzusenden.
Maengelruegen von Geraeten und Ersatzteilen sind an die
zustaendigen Stellen der JH Technikteam GmbH zu richten.
Geraete werden in der Regel an Ort und Stelle von
Kundendiensttechnikern von der JH Technikteam GmbH instand gesetzt.
8.3. Fuer saemtliche Geraete und gewerblichen
Kunden uebernimmt die JH Technikteam GmbH - sofern
nichts anderes vereinbart - 1 Jahr Gewaehrleistung fuer
Neugeraete, 3 Mon. fuer Gebrauchtgeraete und fuer Tausch-
und Ersatzteile 1 Monat, indem die JH Technikteam GmbH Fabrikations- oder Materialfehler, die in dieser Zeit
angezeigt werden, kostenlos behebt oder nach Wahl des
Kunden ein neues, mangelfreies Erzeugnis der gleichen
Art liefert. Die Gewaehrleistung ist ausgeschlossen,
wenn laut unserem Angebot die Gewaehrleistung durch den
Hersteller erbracht werden muss. Die
Gewaehrleistungsfrist beginnt mit dem Tag der uebergabe
an den Endabnehmer. Dieser ist auch durch geeignete
Belege nachzuweisen. Die Gewaehrleistung wird durch
Nachbesserungen nicht verlaengert und ist ausgeschlossen
bei Transportschaeden, Beschaedigung durch unsachgemaeße
Behandlung, selbst vorgenommenen Eingriffen sowie
Verwendung von ungeeigneten Verbrauchsmaterialien.
Ferner ist eine Geraete- und Ersatzteilgewaehrleistung
nur bei regelmaeßiger Wartung der Geraete durch
Fachkraefte des Geraeteherstellers oder durch
Fachkraefte von der JH Technikteam GmbH nach Vorgabe in
Ausfuehrung und Zeitspanne der Wartung durch die JH
Technikteam GmbH moeglich. Auf Gebrauchtgeraete und
gebrauchte Ersatzteile wird keine Gewaehrleistung
erbracht; Ansprueche wegen Sachmaengeln verjaehren in
einem Jahr ab Ablieferung. Fuer Verschleiße, Glas, alle
Arten von Lampen, Heizfaeden, Batterien und Schrift- und
Datentraeger (Disketten, Wechselplatten usw.) leistet
die JH Technikteam GmbH nur Gewaehr, wenn ein Fehler
schon bei der uebergabe vorhanden war. Weitergehende
Ansprueche aus Mangelfolgeschaeden, Verlust von Daten
oder entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit sie
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruhen.
Die Haftung fuer Personenschaeden oder Schaeden an
privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberuehrt. Eine Rueckgabe von nicht original
verpackten Ersatzteilen ist nicht moeglich. Fuer
zurueckgesandte Ersatzteile zur Gutschrift fallen
ueberpruefungs- und Bearbeitungskosten an.
8.3.1 Die Gewaehrleistungsfrist betraegt fuer
alle Arbeitsleistungen (Reparaturen) sowie fuer
eingebautes Material 1 Monat. Wird eine Bauleistung
erbracht, gelten ausschliesslich die Regelungen von § 13
VOB/B.
8.3.2 Zur Maengelbeseitigung hat der Kunde dem JH
Technikteam GmbH die nach billigem Ermessen
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewaehren. Der
Kunde hat insbesondere dafuer Sorge zu tragen, dass der
beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und
Durchfuehrung der Reparatur der JH Technikteam GmbH oder
dessen Beauftragten zur Verfuegung steht. Verweigert der
Kunde dies oder verzoegert er dies unzumutbar, ist die
JH Technikteam GmbH von der Maengelhaftung befreit.
8.3.3 Von jeglicher Gewaehrleistung
ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschaedigung,
falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den
Kunden verursacht werden, Schaeden durch hoehere Gewalt,
z. B. Blitzschlag, Maengel durch Verschleiß bei
ueberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer
Teile durch nichtbestimmungsgemaeßen Gebrauch oder
Maengel durch Verschmutzung, Schaeden durch
außergewoehnliche mechanische, chemische oder
atmosphaerische Einfluesse.
8.3.4 Der Anspruch auf Gewaehrleistung erlischt
bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den
Reparaturgegenstand.
8.3.5 Offensichtliche Maengel der Leistungen des
Werkunternehmers muss der Kunde unverzueglich,
spaetestens 8 Werktage nach Abnahme der JH Technikteam
GmbH anzeigen, ansonsten ist dieser von der
Maengelhaftung befreit.
8.3.6 Die JH Technikteam GmbH haftet fuer
Schaeden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit
ihn oder seine Erfuellungsgehilfen ein Verschulden
trifft. Im Fall der Beschaedigung ist er zur
lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses
unmoeglich oder mit unverhaeltnismaeßig hohem
Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert
zu ersetzen. Dasselbe gilt bei Verlust dieser
Bedingungen bleiben diese unberuehrt. Darueber
hinausgehende Ansprueche, insbesondere
Schadenersatzansprueche des Kunden, sind ausgeschlossen,
sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit der JH
Technikteam GmbH oder seiner Erfuellungsgehilfen
vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschraenkung der
Haftung fuer leichte Fahrlaessigkeit bei positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß
zugunsten der JH Technikteam GmbH ergibt, gilt diese
Beschraenkung fuer den Kunden entsprechend.
8.3.7 Fuer das Zusammenwirken saemtlicher vom
Kunden selbst zusammengestellter Hard- und
Softwarekomponenten kann JH Technikteam GmbH keine
Funktionsgarantie uebernehmen. Ausgeschlossen hiervon
sind Garantieleistungen, die die JH Technikteam GmbH im
Auftrag des Herstellers des betreffenden Produktes als
Servicepartner erbringt. In diesem Fall fungieren
allerdings der Kunde und der betreffende Hersteller als
Vertragsparteien. Bei Installationsarbeiten gilt der
Auftrag seitens JH Technikteam GmbH als ordnungsgemaeß
abgeschlossen, wenn die Abnahme durch den Kunden erfolgt
ist. Das heißt die Geraete arbeiten fuer den Kunden
zufrieden stellend. Eine Gewaehrleistung der
reibungsfreien Funktion saemtlicher Soft- und Hardware-Kombinationen
kann nur dann uebernommen werden, wenn es sich um von
jeder aeußeren VerAenderung abgeschlossene Systeme
handelt und diese vollstaendig in der Betreuung der JH
Technikteam GmbH stehen. Unsachgemaeße Eingriffe des
Kunden, die Anbindung an fremde Hardware, an nicht durch
JH Technikteam GmbH betreute Netzwerke oder an das
Internet koennen zu unkalkulierbaren Fehlfunktionen
fuehren, fuer die keine Gewaehrleistung uebernommen
werden kann. Bei Stoerungen aufgrund des Einsatzes von
Software, Betriebssystemsoftware oder
sicherheitsrelevanter Software (Virenschutz etc.) kann
von JH Technikteam GmbH ebenfalls keine Gewaehrleistung
gefordert werden, soweit sich die Stoerungen nicht auf
eine fehlerhafte Installation zurueckfuehren lassen. In
diesen Faellen fungieren der Kunde und der betreffende
Hersteller als Vertragsparteien. Generell bindend fuer
unsere Leistungen sind die schriftlich fixierten
Aufwendungen, die wir laut Pflichtenheft oder Angebot
schriftlich bestaetigt haben.
8.3.8 Wir stehen im Rahmen der gesetzlichen
Gewaehrleistungsfristen fuer Stoerungen in Folge unserer
Reparaturtaetigkeiten ein. Allerdings nur wenn die
Konfiguration vom Kunden nicht nachtraeglich veraendert
oder wiederum stoerenden Außeneinfluessen ausgesetzt
wurde.
8.3.9. Privaten Kunden gegenueber betraegt die
Gewaehrleistungsfrist fuer Neuware 24 Monate und fuer
gebrauchte Ware 12 Monate. Die durch den Hersteller
gewaehrte Garantie bleibt von diesen Regelungen
unbeschadet.
8.3.10. Bei auftretenden Maengeln innerhalb der
Gewaehrleistungsfrist hat JH Technikteam GmbH die Wahl
das Geraet zu ersetzen oder zu reparieren. Die Haftung
schließt ausdruecklich saemtliche Verschleißteile aus
soweit diese nicht ab Lieferung mangelhaft sind und so
den Einsatz der Geraete einschraenken. Ebenso erlischt
die Gewaehrleistung sollten die Maengel beim Kunden
durch unsachgemaeße Behandlung, Fahrlaessigkeit, nicht
fuer das Produkt geeignete Witterungs- oder
Temperatureinfluesse, rohe Gewalt, Inanspruchnahme ueber
Gebuehr oder nicht fuer das Produkt vorgesehene
Verwendung entstanden sein. Saemtliche Nacherfuellungs-,
Schadensersatz-, Minderungs- oder Ruecktrittsansprueche
i.S.v. §§ 437, 634 BGB wegen offensichtlicher Maengel
erloeschen nach erfolgter Abnahme der Ware durch den
gewerblichen Kunden, sofern JH Technikteam GmbH & Co.
KG. nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme von den
Maengeln in Kenntnis gesetzt wird. Die Nacherfuellung
kann von JH Technikteam GmbH unbeschadet ihrer Rechte
aus § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigert werden, wenn sie
nur unter unverhaeltnismaeßigem Aufwand bzw. Kosten
moeglich ist.
8.3.11. Bei Lieferung eines Ersatzproduktes muss
der Kunde das zu ersetzende mangelhafte Produkt an JH
Technikteam GmbH zurueckgeben. Im Falle der Reparatur
oder Nachbesserung ist der Kunde berechtig nach 3
vergeblichen Versuchen durch JH Technikteam GmbH oder
deren Beauftragten vom Kaufvertrag zurueckzutreten.
Gewaehrleistungsarbeiten werden stets als
Bring-In-Service (Abgabe und Abholung durch den Kunden)
erbracht. Besondere Vereinbarungen mit dem Kunden
bleiben davon unberuehrt. Die Gewaehrleistungspflichten
zur Behebung von Maengeln im Bereich Software koennen
durch JH Technikteam GmbH ausschliesslich durch und mit
Hilfe einer uns zur Behebung ueberlassenen korrigierten
oder aktualisierten Version erfuellt werden. Nimmt der
Kunde selbst oder durch Beauftragung Dritter ohne unsere
schriftliche Genehmigung Aenderungen oder Eingriffe am
gelieferten Produkt vor, erloeschen saemtliche
Gewaehrleistungsansprueche.
JH Technikteam GmbH ist generell nicht verpflichtet
verloren gegangenes oder beschaedigtes Datenmaterial
wieder zu ersetzen. Der Kunde muss eine ordentliche,
taegliche Datensicherung sicherstellen. Fuer Geraete
oder Materialfehler der Sicherungsmedien gelten die
Herstellergarantien, die sich nicht auf Daten- oder
Installationssicherungen erstrecken.
8.4 Erweitertes Pfandrecht des Werkunternehmers an
beweglichen Sachen
8.4.1 Dem JH Technikteam GmbH steht wegen seiner
Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund
des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des
Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen
aus frueher durchgefuehrten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im
Zusammenhang stehen. Fuer sonstige Ansprueche aus der
Geschaeftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit
diese unbestritten oder rechtskraeftig sind.
8.4.2 Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4
Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann vom JH
Technikteam GmbH mit Ablauf dieser Frist ein
angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht
spaetestens 2 Monate nach der Abholaufforderung die
Abholung, entfaellt die Verpflichtung zur weiteren
Aufbewahrung und jede Haftung fuer leicht fahrlaessige
Beschaedigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser
Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden.
Die JH Technikteam GmbH ist berechtigt, den Gegenstand
nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen
zum Verkehrswert zu veraeußern. Ein etwaiger Mehrerloes
ist dem Kunden nicht zu erstatten.
9. Kuendigungen
Die JH Technikteam GmbH kann das Vertragsverhaeltnis
fristlos kuendigen wenn der Kunde fuer zwei aufeinander
folgende Termine mit der Entrichtung einer Rate oder
eines nicht unerheblichen Teils der Raten in Verzug ist
oder in einem Zeitraum, der sich ueber mehr als zwei
Termine erstreckt mit der Entrichtung der Raten in Hoehe
eines Betrages in Verzug ist, der die Hoehe der Raten
fuer zwei Monate erreicht. Fuer den Fall einer
außerordentlichen Kuendigung eines Mietvertrages,
Verbrauchsmaterialvertrages oder Vollservicevertrages
durch die JH Technikteam GmbH wegen Zahlungsverzugs des
Kunden gilt im Falle des Verlangens die Regelung von
Schadenersatz entsprechend. Das Recht zur
außerordentlichen Kuendigung aus sonstigen wichtigen
Gruenden bleibt unberuehrt. Der Vertrag wird auf eine
bestimmte Zeit abgeschlossen. Er verlaengert sich
jeweils um weitere 12 Monate, falls er nicht 3 Monate
vor Ablauf durch Einschreiben gekuendigt wird. Fuer die
Rechtzeitigkeit der Kuendigung ist der Eingang bei der
JH Technikteam GmbH maßgebend
10. Software
Stellen wir mit unseren Lieferungen Software zur
Verfuegung, so wird dem Besteller sowie dem vom
Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich
unbegrenzte, nicht ausschliessliche Recht eingeraeumt,
die Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie
geliefert wurde, in unveraenderter Form und fuer die in
der Produktionsbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
10.1. Sicherungszwecken
Der Besteller darf die Software ausschliesslich zu
Sicherungszwecken kopieren, nicht jedoch aendern,
zurueck entwickeln oder zurueckuebersetzen und keine
Programmteile herausloesen.
10.2. Nutzungsentgelt
Das Nutzungsentgelt fuer die mit unseren Lieferungen zur
Verfuegung gestellte Software ist, soweit nicht anderes
vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der
Leistungsfaehigkeit von dem Besteller gelieferten
Erzeugnissen durch Software erfolgen gegen Berechnung.
10.3. Nutzungsrechte
Wenn der Besteller selbst oder in seinem Antrag Dritte
Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchfuehren, bedarf
es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware
zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen
Entgelt.
11. Umweltschutz
Nach den politischen und gesetzlichen Vorgaben der
Europaeischen Union und ihrer Mitgliedstaaten sind wir
in zunehmendem Maße gehalten, Komponenten unserer
Lieferungen in den Produktkreislauf zurueckzufuehren.
Einen erstmals verwendeten Teil in jeder Hinsicht
gleichwertige Funktion, Guete und Lebensdauer dieser
Komponenten bewirken wir durch strenge Auswahl und
Qualitaetssicherung im Produktentstehungsprozess.
12. Weiterveraeußerung
Im Falle einer Weiterveraeußerung von Waren tritt der
Kunde mit der Annahme von Waren bis zur voelligen
Bezahlung aller Forderungen von der JH Technikteam GmbH
die ihm aus Veraeußerungen der gelieferten Ware
entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten an die JH Technikteam GmbH ab. Im Falle der
Veraeußerung verarbeiteter Ware tritt der Kunde die
Forderungen in Hoehe des Wertes ab, der auf die durch
das JH Technikteam GmbH gelieferte Waren entfaellt. Der
Besteller wird uns von einer beabsichtigten
Weiterveraeußerung von Erzeugnissen aus unserer
Lieferung so rechtzeitig informieren, dass wir in der
Lage sind, ihm ein Angebot zum Rueckerwerb zu machen.
13. Ausfuhrbeschraenkungen
Die Ausfuhr der Vertragsgegenstaende und Unterlagen kann
- z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes
der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe auch Hinweise
in den Lieferscheinen und Rechnungen).
14. Erfuellungsort
Erfuellungsort fuer Lieferungen ist die jeweilige
Versandstaette, fuer Reparaturen und Montagen der
jeweilige Ort der Reparatur bzw. Montage, fuer Zahlungen
Kusel.
15. Gerichtsstand
Zur Entscheidung mit der JH Technikteam GmbH entstehender Streitigkeiten wird - soweit eine
Vereinbarung zulaessig ist - das Amtsgericht in Kusel
als oertlich zustaendig vereinbart. Fuer saemtliche
gegenwaertigen und zukuenftigen Ansprueche aus der
Geschaeftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschliesslich
Gerichtsstand der Sitz der JH Technikteam GmbH bzw. des
Verkaeufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewoehnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewoehnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Gemaeß den Regelungen
in den Punkten I, 1.1 und 1.2 der abgedruckten AGB gilt
bei der Ausfuehrung von Bauleistungen hinsichtlich der
Gewaehrleistung und Haftung ausschliesslich § 13 VOB/B.
$ 13 Nr. 4 VOB/B hat folgenden Inhalt:
1. Ist fuer die Gewaehrleistung keine Verjaehrungsfrist
im Vertrag vereinbart, so betraegt sie fuer Bauwerke und
fuer Holzerkrankungen 2 Jahre, fuer andere Arbeiten an
einem Grundstueck und fuer die von Feuer beruehrten
Teile von Feuerungsanlagen 1 Jahr.
2. Bei maschinellen und elektrotechnisch/elektronischen
Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung
Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfaehigkeit hat,
betraegt die Verjaehrungsfrist die
Gewaehrleistungsansprueche abweichend von Abs. 1 ein
Jahr, wenn der Auftraggeber sich dafuer entschieden hat,
dem Auftragnehmer die Wartung fuer die Dauer der
Verjaehrungsfrist nicht zu uebertragen.
3. Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten
Leistungen; nur fuer in sich abgeschlossene Teile der
Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme (§ 12 Nr. 2a).
16. Datenspeicherung
Die JH Technikteam GmbH speichert die zum
Geschaeftsverkehr notwendigen personenbezogenen Daten
der Geschaeftspartner. Alle persoenlichen Daten werden
selbstverstaendlich vertraulich behandelt.
16.1 Datennutzung
Mit erteilter Beauftragung der JH Technikteam GmbH erklärt sich der Besteller einverstanden, von der
JH Technikteam GmbH elektronische Nachrichten in Form von
Newsletter oder E-Mails zur Information zu erhalten,
wenn er dies bewusst wünscht. Der Besteller kann diesen
Service jederzeit schriftlich bei widerrufen.
17. Datenschutz
Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise
Name, Anschrift oder e-Mail-Adressen) erhoben werden,
erfolgt dies soweit moeglich stets auf freiwilliger
Basis. Die Nutzung der Angebote und Dienste ist, soweit
moeglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten
moeglich. Der Nutzung von im Rahmen der
Impressumspflicht veroeffentlichten Kontaktdaten durch
Dritte zur uebersendung von nicht ausdruecklich
angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird
hiermit ausdruecklich widersprochen. Die Betreiber der
Seiten behalten sich ausdruecklich rechtliche Schritte
im Falle der unverlangten Zusendung von
Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
18. Salvatorische Bestimmung
Sollte eine oder sollten mehrere der Bestimmungen des
Vertrages und / oder dieser AGB außerhalb der
Hauptleistungspflichten unwirksam sein, so beruehrt dies
nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Die
Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in
eine neue Regelung einzuwilligen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der ungueltigen Bestimmung
moeglichst nahe kommt und die sie vereinbart haetten,
wenn sie die Unwirksamkeit gekannt haetten.
| Download PDF | AGB JH Technikteam GmbH